Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung die neue Grundsteuerreform erlassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (den sogenannten Einheitswerten) von 1964 bzw. 1935 basiert. Diese Grundlage gelten als veraltet und sollen demnach angepasst werden.
Wenn Sie eine Immobilie in Deutschland besitzen, Stichtag 01.01.2022, müssen sie Ihre Erklärung bei dem zuständigen Finanzamt einreichen. Dies sollte elektronisch erfolgen.
Offizielle Informationen vom Land Rheinland- Pfalz
Die Abgabefrist hierfür ist zwischen 01. Juli 2022 – 31. Oktober 2022. Der folgende Link beinhaltet weitere, detaillierte Informationen:
Registrierung über „Mein ELSTER“ vor Einreichung der Feststellungserklärung
Über „Mein ELSTER“ steht Ihnen ab sofort die kostenfreie Möglichkeit der elektrischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto für „Mein ELSTER“ besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de erstellen. Bitte beachten Sie, dass die Abgabefrist der 31. Oktober 2022 ist.
Das Formular für die Feststellungserklärung steht Ihnen seit dem 01. Juli 2022 zur Verfügung. Nachdem wir uns selbst in den Prozess eingelesen haben, empfehlen wir unseren Kunden, sich an ihren Steuerberater für weitere Hilfestellung zu wenden.
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